AGB ran Football

Allgemeine Geschäftsbedingungen ran Football Fan-Party und Public Viewing zum NFL Deutschland-Spiel 2022 |Stand September 2022

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Bestellung, Erwerb und Verwendung von Eintrittskarten für Veranstaltungen und für den Aufenthalt im Rahmen der ran football Fan-Party im Löwenbräukeller (Nymphenburger Straße 2, 80335 München München) und Public Viewing im Audi Dome (Grasweg 74 81373 München) zum NFL Deutschland-Spiel 2022. 

(2) Veranstalter ist die Seven.One Entertainment Group GmbH, zur Organisation und Umsetzung beauftragter Dienstleister die MMP Event GmbH.

(3) Durch den Erwerb eines Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande. Hierfür gelten diese AGB, die neben den Nutzungsbedingungen des Ticketpartner Ticket iO treten. Der Kunde stimmt durch den Erwerb oder die Verwendung der Eintrittskarten sowohl den Nutzungsbedingungen des Ticketpartners, den AGB des Veranstalters sowie der Hallenverordnung des Audi Dome zu (Hallenverordnung Audi Dome).

§ 2 Haftung des Veranstalters

Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 3 Erwerb von Tickets

Tickets können nur im offiziellen Onlineshop gekauft werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketpartners. Jeder Kunde darf maximal zehn (10) Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets zehn (10) überschreiten, behält der Veranstalter sich vor, die über diese Beschränkungen hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen.

§ 4 Zutrittsberechtigungen

Zutritt ist ab 16 Jahren. Jugendliche zwischen 16-18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person die Veranstaltung besuchen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

§ 5 Kein Widerrufsrecht

Für Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitbetätigung, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

§ 6 Reklamation & Verlust von Eintrittskarten

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg an den Veranstalter zu erfolgen. Der Fehler ist anzugeben und die Eintrittskarte zurückzugeben. Anderenfalls entfallen nach Veranstaltungsbeginn alle Ansprüche auf Rücknahme oder Ersatzeintrittskarte für die betreffende Veranstaltung.

(2) Ersatz für verloren gegangene Eintrittskarten wird – unabhängig von dem Grund des Verlustes – nicht geleistet. Dies gilt auch für das Print@Home Ticket.

§7 Umtausch & Rückgabe von Eintrittskarten

(1) Ein Umtausch oder eine Erstattung der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Im Falle einer Kapazitätsänderung behält sich der Veranstalter vor, Bestellung zu stornieren. Im Falle einer Stornierung wird dem Kunden Ticketpreis abzgl. Zahlungsgebühr (4,9%) und Buchungsgebühren (1,00€).

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die eine Durchführung unmöglich machen, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen. Bei Verschiebung oder Abbruch einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes. 

(5) Wird die gesamte Veranstaltung komplett abgesagt, so erhält der Käufer den Ticketpreis gegen Rückgabe der Tickets zurück. Es werden keine Zahlungs- und Buchungsgebühren zurückgezahlt.

§ 8 Weiterverkauf

Der Erwerb der Eintrittskarte zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt. Eintrittskarten dürfen in keinem Fall zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben werden, es sei denn, der Veranstalter hat einer solchen Weiterveräußerung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 9 Einlass und Sicherheitskontrollen

(1) Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. 

(2) Große Taschen (größer DIN A4), Rucksäcke, Koffer, sowie gefährliche Gegenstände und mitgebrachte Speisen / Getränke aller Art, sind in der Halle nicht gestattet. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET- Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, und/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art, Laserpointer, Pfefferspray oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. 

(3) Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. 

(4) Alkoholisierten und/oder sonst unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehenden Personen wird der Eintritt zur Location bzw. die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht nicht.

§10 Bild- & Tonaufnahmen

(1) Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen der Veranstaltung für den kommerziellen Gebrauch ohne Zustimmung des Veranstalters anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten. Gleiches gilt für die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten.

(2) Mit dem Kauf des Tickets erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sämtliche ihm zustehenden bzw. bei ihm entstehenden Rechte an den hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen für alle Rundfunk-, Film- und/oder sonstige Wiedergabezwecke, insbesondere auch für den Online-, Mobile- und/oder Internetbereich an den Veranstalter übertragen werden. Die eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung des Besuchers zur Nutzung der Fernsehsendung auf Dritte übertragbar. Diese Rechteübertragung erfolgt zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt.

§ 11 Ausschluss von Besuchern

(1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder andere Besucher gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

Den Anweisungen aller an der Durchführung der Veranstaltung und/oder Herstellung der Sendung maßgeblich Beteiligten, ist unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann der Kunde nach vorheriger Ermahnung de Location verwiesen bzw. sonst von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei besonders schwerwiegenden Zuwiderhandlungen bedarf es der Wiederholung und der vorherigen Ermahnung nicht.

§ 12 Sperrung/ Räumung von Flächen

(1) Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf Rückerstattung oder teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

(2) Mit Sichtbehinderungen durch Kameras ist zu rechnen. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar. 

§13 Infektionsschutzmaßnahmen

Es gelten die behördlichen sowie vom Veranstalter beschlossenen tagesaktuellen Corona Schutz- und Hygienemaßnahmen.